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Ausstellen und Verlängern von Passersatzpapieren

Ausländer, welche sich im Bundesgebiet aufhalten, unterliegen der Passpflicht.

Ansprechpartner für die Ausstellung und/oder Verlängerung von Pässen sind grundsätzlich die Botschaften oder Generalkonsulate der jeweiligen Herkunftsstaaten.

Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur gemacht werden, wenn der betroffene Ausländer

Liegt ein Ausnahmefall vor, kann ein Passersatzpapier ausgestellt werden. Da die Fertigung des Dokumentes über die Bundesdruckerei erfolgt, ist mit einer Bearbeitungszeit von 2 bis 3 Monaten zu rechnen.

Kontaktinformationen

Zur Vereinbarung eines Termins oder bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren unten genannten Ansprechpartner.

Gesetzliche Grundlagen

§ 3 Abs. 1 AufenthG und § 5 ff. AufenthV

Ansprechpartner/-innen

Name Telefon Fax Zimmer
Herr Dreger 089 / 6221-2829 089 / 6221 44-2829 B 0.10

Dienststelle

Landratsamt München
Sachgebiet 5.2 - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-1400
Fax: 089 / 6221-2319
E-Mail: auslaenderbehoerde@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten: Montag - Freitag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr; Donnerstag von 14.00 Uhr - 17.30 Uhr

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