Ab 1. Mai 2011 wird sich die Ausstellung Ihres Aufenthaltstitels grundlegend verändern. Die bisher erteilten Aufenthaltstitel werden weiter gelten. Nähere Informationen folgen.
Ausländer, welche sich im Bundesgebiet aufhalten, unterliegen der Passpflicht.
Ansprechpartner für die Ausstellung und/oder Verlängerung von Pässen sind grundsätzlich die Botschaften oder Generalkonsulate der jeweiligen Herkunftsstaaten.
Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur gemacht werden, wenn der betroffene Ausländer
Liegt ein Ausnahmefall vor, kann ein Passersatzpapier ausgestellt werden. Da die Fertigung des Dokumentes über die Bundesdruckerei erfolgt, ist mit einer Bearbeitungszeit von 2 bis 3 Monaten zu rechnen.
Im Bereich Passersatzpapiere wird eine Terminvereinbarung dringend empfohlen. Bei einer Vorsprache ohne Termin ist mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen.
Zur Vereinbarung eines Termins oder bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren unten genannten Ansprechpartner.
§ 3 Abs. 1 AufenthG und § 5 ff. AufenthV
| Name | Telefon | Fax | Zimmer |
|---|---|---|---|
| Herr Dreger | 089 / 6221-2829 | 089 / 6221 44-2829 | B 0.10 |
Landratsamt München
Sachgebiet 5.2 - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-1400
Fax: 089 / 6221-2319
E-Mail:
auslaenderbehoerde@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten: Montag - Freitag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr; Donnerstag von 14.00 Uhr - 17.30 Uhr